Das Amtsgericht Wolfratshausen hat die Insolvenzanträge gegen zwei Unternehmen aus Bad Heilbrunn abgewiesen. Mit Beschlüssen vom 22. Juli 2026 wurden die Verfahren gegen die Winkler Taco Street UG (haftungsbeschränkt) und die Winkler Chicken Factory UG jeweils mangels Masse beendet. Damit werden die beantragten Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Die Winkler Taco Street UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Birkenallee 37, 83670 Bad Heilbrunn ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 294590 eingetragen. Geschäftsführer ist Maximilian Winkler. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 53/26 geführt.
Nach dem Handelsregister umfasst der Unternehmensgegenstand die Herstellung, den Vertrieb und die Lieferung von Lebensmitteln und Rohprodukten. Das Unternehmen war damit im Bereich der Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln tätig und belieferte nach seinem Geschäftszweck sowohl gastronomische Betriebe als auch weitere Abnehmer mit Lebensmitteln und entsprechenden Rohwaren.
Ebenfalls betroffen ist die Winkler Chicken Factory UG, ebenfalls mit Sitz in der Birkenallee 37 in Bad Heilbrunn. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 294587 beim Amtsgericht München registriert. Geschäftsführer ist ebenfalls Maximilian Winkler. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 54/26 geführt.
Der Unternehmensgegenstand der Winkler Chicken Factory UG besteht im Betreiben von Imbissbetrieben sowie dem Verkauf von frisch gegrillten Hähnchen und weiteren Speisen. Das Unternehmen war damit im Bereich der Systemgastronomie und des Außer-Haus-Verkaufs tätig.
Beide Verfahren wurden auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der beiden Gesellschaften nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung wurden die Insolvenzanträge deshalb mangels Masse abgewiesen. Ein Insolvenzverwalter wird in solchen Fällen nicht bestellt.
Die Gastronomiebranche steht seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Lebensmittelpreise, hohe Energie- und Personalkosten sowie ein anhaltender Fachkräftemangel belasten insbesondere kleinere Gastronomiebetriebe und Imbissunternehmen. Gleichzeitig wirken sich ein verändertes Konsumverhalten und der intensive Wettbewerb negativ auf die Ertragslage vieler Betriebe aus.
Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass kein reguläres Insolvenzverfahren mit gemeinschaftlicher Verwertung des Unternehmensvermögens durchgeführt wird. Forderungen können daher nicht im Rahmen einer Insolvenztabelle angemeldet werden. Stattdessen müssen Gläubiger prüfen, ob ihnen außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens noch rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen.