Immer mehr Verbraucher berichten über unerwartete Abbuchungen in Höhe von 79 Euro, die auf ihren Kontoauszügen unter dem Namen DEKAX Tech LTD erscheinen. Häufig lautet der Verwendungszweck etwa „dekaxtech.com Monatsbeitrag MC24 KdNr millionenchance24“. Viele Betroffene geben an, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben und erst durch die Abbuchung auf das Unternehmen aufmerksam geworden zu sein.
Nach Einschätzung des Kieler Rechtsanwalts Dr. Christian Hoffmann, der zahlreiche Betroffene vertritt, handelt es sich häufig um Fälle, in denen Verbraucher möglicherweise ungewollt in kostenpflichtige Gewinnspiel- oder Lotto-Abonnements geraten sind. Nach seinen Angaben treten im Zusammenhang mit der DEKAX Tech LTD insbesondere Angebote wie „MillionenChance24“ (MC24) oder ähnliche Lotto-Spielgemeinschaften auf, für die monatliche Beiträge eingezogen werden.
Die DEKAX Tech LTD hat ihren Sitz im zyprischen Paphos und beschreibt sich auf ihrer Internetseite als Dienstleister für Vertriebs- und Callcenterleistungen. Nach Darstellung des Rechtsanwalts tritt das Unternehmen in den ihm bekannten Fällen jedoch als Vertragspartner hinter verschiedenen Gewinnspielangeboten auf. Allein die Existenz eines Unternehmens oder eine erfolgte Abbuchung bedeute allerdings noch nicht, dass tatsächlich ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen sei.
Verbraucher berichten von überraschenden Telefonanrufen
Aus vergleichbaren Fällen ist bekannt, dass Betroffene häufig zunächst unerwartete Werbeanrufe erhalten. Dabei werde teilweise behauptet, es bestehe bereits ein älterer Lottovertrag, der angeblich gekündigt oder verkürzt werden könne. Im Verlauf des Gesprächs würden persönliche Daten abgefragt oder Bandaufzeichnungen verwendet, deren Zustimmung später als Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ausgelegt werde.
Ob dieses Vorgehen auch im Zusammenhang mit der DEKAX Tech LTD angewendet wurde, lässt sich im Einzelfall nicht verallgemeinern. Für die rechtliche Bewertung spielt dies jedoch häufig keine entscheidende Rolle.
Gesetz schützt Verbraucher bei Gewinnspielverträgen
Nach deutschem Recht gelten für sogenannte Gewinnspieldienstleistungen besondere Formvorschriften. Gemäß § 675 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen entsprechende Verträge in Textform abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass eine schriftliche Bestätigung – etwa per E-Mail oder Brief – erforderlich ist.
Nach Auffassung des Rechtsanwalts sind rein telefonisch abgeschlossene Gewinnspielverträge deshalb häufig unwirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Textform nicht eingehalten wurde.
Darüber hinaus können Verbrauchern weitere Rechte zustehen. So besteht bei telefonisch angebahnten Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde über dieses Recht nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern.
Abbuchungen können häufig zurückgebucht werden
Verbraucher, bei denen bereits Geld per SEPA-Lastschrift eingezogen wurde, sollten nach Ansicht von Experten ihre Kontoauszüge sorgfältig prüfen. Eine autorisierte Lastschrift kann in der Regel innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückgebucht werden. Liegt überhaupt kein wirksames Lastschriftmandat vor, kann eine Rückgabe unter Umständen sogar bis zu 13 Monate nach der Abbuchung möglich sein.
Wer Forderungen geltend macht, muss außerdem nachweisen können, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Nach Einschätzung von Rechtsexperten reicht eine bloße Telefonaufzeichnung hierfür oftmals nicht aus.
Schriftlich reagieren statt telefonieren
Betroffenen wird empfohlen, ausschließlich schriftlich mit dem Unternehmen zu kommunizieren und sämtliche Schreiben nachweisbar zu versenden. Von telefonischen Klärungsversuchen raten Juristen eher ab, da sich spätere Aussagen häufig nur schwer beweisen lassen.
Zudem sollten Verbraucher keine weiteren Zahlungen leisten, ohne zuvor prüfen zu lassen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag besteht. Wer unsicher ist oder bereits Mahnungen erhalten hat, sollte rechtlichen Rat einholen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.
Vorsicht bei Gewinnspiel- und Lottoangeboten
Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie vorsichtig Verbraucher bei Gewinnspiel- und Lottoangeboten sein sollten. Insbesondere unerwartete Telefonanrufe, angebliche Vertragsverlängerungen oder die Aufforderung zu einem schnellen Datenabgleich sollten kritisch hinterfragt werden.
Verbraucherschützer empfehlen grundsätzlich, Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren und unbekannte Abbuchungen sofort zu prüfen. Wer eine nicht nachvollziehbare Belastung feststellt, sollte umgehend seine Bank informieren und gegebenenfalls einer Lastschrift widersprechen. So lassen sich finanzielle Schäden häufig bereits im frühen Stadium begrenzen.