Die Online-Terminbuchung für Arztbesuche gehört für viele Menschen inzwischen zum Alltag. Plattformen wie Doctolib erleichtern die Suche nach freien Terminen und ermöglichen eine schnelle Buchung. Umso wichtiger ist es, dass die angezeigten Suchergebnisse den Erwartungen der Nutzer entsprechen.
Nach einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist dies jedoch nicht immer der Fall.
Mehr als jeder dritte Termin war kostenpflichtig
Die Verbraucherschützer überprüften, welche Termine nach Aktivierung des Filters für gesetzlich Versicherte angezeigt werden.
Das Ergebnis fiel kritisch aus: Mehr als jeder dritte untersuchte Termin enthielt einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Selbstzahlerangebot handelt.
Aus Sicht der Verbraucherzentralen besteht dadurch die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten davon ausgehen, einen regulären Termin zulasten der gesetzlichen Krankenkasse zu buchen, obwohl für die angebotene Leistung eigene Kosten entstehen.
Besonders problematisch bei dringender Arztsuche
Gerade wenn Patienten kurzfristig einen Arzttermin benötigen, kann die Situation problematisch werden.
Wer dringend medizinische Hilfe sucht und einen freien Termin entdeckt, achtet häufig zunächst auf die schnelle Verfügbarkeit. Hinweise auf eine private Abrechnung oder Selbstzahlerleistung können dabei leicht übersehen werden.
Dadurch entsteht der Eindruck, es handele sich um einen normalen Termin bei einem Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl tatsächlich eine privat zu zahlende Leistung angeboten wird.
Was Patienten vor der Buchung prüfen sollten
Verbraucherschützer empfehlen deshalb, vor einer verbindlichen Terminbuchung genau auf die Leistungsbeschreibung zu achten.
Insbesondere sollten Patienten prüfen,
- ob die angebotene Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird,
- ob ausdrücklich eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten wird,
- welche Kosten im Einzelnen entstehen,
- und ob zusätzlich vor Ort weitere kostenpflichtige Untersuchungen vorgesehen sind.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Hinweise wie „Selbstzahler“, „Privatsprechstunde“ oder „erweiterte Diagnostik“. Solche Angaben können darauf hinweisen, dass die Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird.
Im Zweifel lieber nachfragen
Bestehen Unsicherheiten, empfehlen die Verbraucherzentralen einen kurzen Anruf in der Arztpraxis.
Dabei lässt sich meist schnell klären, ob der gebuchte Termin tatsächlich als reguläre Kassenleistung angeboten wird oder ob zusätzliche Kosten auf den Patienten zukommen.
Ein solcher Anruf kann spätere Missverständnisse vermeiden und sorgt für mehr Transparenz bereits vor dem Praxisbesuch.
Transparenz statt Überraschungen
Die Verbraucherschützer betonen ausdrücklich, dass private Gesundheitsleistungen grundsätzlich ihre Berechtigung haben können. Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst für zusätzliche Untersuchungen oder besondere Diagnoseverfahren.
Entscheidend sei jedoch, dass diese Entscheidung freiwillig und auf Grundlage vollständiger Informationen getroffen werden könne.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sollte eine Suchfunktion, die ausdrücklich nach Terminen für gesetzlich Versicherte filtert, ausschließlich passende Kassenangebote anzeigen oder kostenpflichtige Leistungen zumindest unmissverständlich kennzeichnen. Nur so könnten Patienten bereits bei der Terminbuchung klar erkennen, welche Leistungen von ihrer Krankenkasse übernommen werden – und welche sie selbst bezahlen müssen.