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OXAH Group UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die OXAH Group UG (haftungsbeschränkt) aus Essen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat den Eigenantrag des Unternehmens mit Beschluss vom 8. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 167 IN 32/26 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz Im Beckmannsfeld 12 in 45307 Essen. Als Geschäftsführer ist Julian Wagner eingetragen. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die Gesellschaft selbst am 4. Februar 2026 beim Insolvenzgericht eingereicht.

Die OXAH Group UG war als Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft tätig. Solche Unternehmen übernehmen in der Regel den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie organisatorische und strategische Aufgaben innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Eigenantrag mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein Insolvenzverwalter bestellt und ein reguläres Insolvenzverfahren findet nicht statt.

Eine Abweisung mangels Masse stellt einen schwerwiegenden Einschnitt für ein Unternehmen dar. Sie bedeutet, dass nicht einmal die finanziellen Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu tragen. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten, ausstehende Forderungen noch realisieren zu können.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Essen endet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXAH Group UG eröffnet wird.

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