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Nachhaltig Geld anlegen: Warum Banken nach Ihren Wünschen fragen müssen

geralt (CC0), Pixabay

Nachhaltigkeit spielt bei der Geldanlage für viele Verbraucher eine immer größere Rolle. Deshalb sind Banken und Finanzberater seit August 2022 gesetzlich verpflichtet, bei einer Anlageberatung nach den Nachhaltigkeitswünschen ihrer Kunden zu fragen. Ziel ist es, Geldanlagen besser an den persönlichen Vorstellungen der Anleger auszurichten und gleichzeitig mehr Transparenz über nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird geklärt, ob überhaupt Interesse an einer nachhaltigen Geldanlage besteht. Nur wenn diese Frage bejaht wird, müssen Berater anschließend ermitteln, nach welchen Nachhaltigkeitskriterien das Vermögen investiert werden soll.

Dabei stehen derzeit drei unterschiedliche Kategorien zur Auswahl. Die erste orientiert sich an der europäischen Taxonomie-Verordnung. Hier fließt das Geld gezielt in wirtschaftliche Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Eine zweite Möglichkeit sind nachhaltige Investitionen nach den Vorgaben der Offenlegungsverordnung. Außerdem können Anleger festlegen, dass bei der Auswahl von Finanzprodukten negative Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung möglichst gering gehalten werden sollen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht immer einheitlich umgesetzt werden. Zwar schreibt der Gesetzgeber vor, dass Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt werden müssen, viele Details zur konkreten Ausgestaltung sind jedoch nicht eindeutig geregelt. Deshalb kann es vorkommen, dass verschiedene Banken oder Finanzdienstleister dieselben Wünsche unterschiedlich interpretieren und entsprechend unterschiedliche Anlageempfehlungen aussprechen.

Hinzu kommt, dass viele Anbieter bei der Einstufung ihrer Produkte inzwischen vorsichtiger geworden sind. Hintergrund ist die Sorge, wegen sogenanntem Greenwashing in die Kritik zu geraten. Dabei wird Unternehmen vorgeworfen, ihre Produkte nachhaltiger darzustellen, als sie tatsächlich sind. Um Reputationsschäden zu vermeiden, wurden einige Fonds in den vergangenen Jahren deshalb vorsichtiger eingestuft.

Auch viele Anleger bleiben skeptisch. Häufig stellen sie die Frage, ob ein als nachhaltig beworbenes Produkt tatsächlich den versprochenen ökologischen oder sozialen Anforderungen entspricht. Ebenso besteht oft Unsicherheit darüber, warum einzelne Unternehmen Bestandteil nachhaltiger Fonds sind.

Zusätzliche Veränderungen zeichnen sich bereits auf europäischer Ebene ab. Die Europäische Kommission hat Ende 2025 Vorschläge zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung vorgestellt. Dabei sollen bisherige Kriterien teilweise entfallen und durch neue Produktkategorien ersetzt werden. Geplant sind künftig die Bereiche „Nachhaltigkeit“, „Übergang“ und „ESG-Grundlagen“. Ziel der Reform ist es, nachhaltige Geldanlagen insbesondere für private Anleger verständlicher zu machen und den Schutz vor Greenwashing weiter zu verbessern.

Mit einer Umsetzung der neuen Regelungen wird allerdings frühestens Ende 2027 gerechnet. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.

Die Verbraucherzentralen empfehlen Anlegern deshalb, Nachhaltigkeitsaspekte zwar zu berücksichtigen, sie jedoch nicht als einziges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Ebenso wichtig bleiben die persönliche Anlagestrategie, das Verhältnis zwischen Rendite, Sicherheit und Verfügbarkeit sowie eine sorgfältige Prüfung von Risiken und Kosten. Erst wenn diese Grundlagen berücksichtigt wurden, sollte geprüft werden, welche nachhaltigen Anlageprodukte zu den eigenen Zielen passen.

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