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Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse Zwickau wegen Pop-up-Zwang im Online-Banking

janjf93 (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Sachsen geht juristisch gegen die Sparkasse Zwickau vor. Anlass ist ein Pop-up-Fenster im Online-Banking, das Kunden bei jeder Anmeldung zur Zustimmung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen aufforderte. Nach Auffassung der Verbraucherschützer wurde dadurch unzulässiger Druck aufgebaut, der eine freiwillige Entscheidung erschwerte.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale erschien das Fenster regelmäßig während des Login-Vorgangs. Nutzer konnten lediglich zwischen den Schaltflächen „Zustimmen“ und „Später zustimmen“ wählen. Eine Möglichkeit, das Pop-up dauerhaft zu schließen oder die Aufforderung abzulehnen, soll es nicht gegeben haben. Wer den neuen Vertragsbedingungen nicht zustimmen wollte, musste deshalb bei jedem erneuten Login erneut auf „Später zustimmen“ klicken.

Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der freiwilligen Zustimmung zu Vertragsänderungen. Ihrer Ansicht nach darf der Zugang zum Online-Banking nicht genutzt werden, um Kunden durch wiederkehrende Hinweise zur Annahme neuer Vertragsbedingungen zu bewegen.

„Eine Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen muss freiwillig erfolgen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch ständig wiederkehrende Pop-ups unter Druck gesetzt werden“, erklärt Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Gerade beim Online-Banking seien Kunden darauf angewiesen, schnell und unkompliziert auf ihre Konten zugreifen zu können. Diese Situation dürfe nicht genutzt werden, um Zustimmungserklärungen einzuholen.

Bevor die Klage eingereicht wurde, hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Sparkasse Zwickau bereits abgemahnt. Dabei forderte sie das Kreditinstitut auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die beanstandete Praxis künftig zu unterlassen. Da die Sparkasse dieser Aufforderung nach Angaben der Verbraucherschützer nicht nachkam, wurde nun Klage beim Landgericht Zwickau erhoben.

Mit dem Verfahren soll gerichtlich geklärt werden, welche Anforderungen an die Einholung von Zustimmungen im Online-Banking gestellt werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale müssen Kunden frei entscheiden können, ob sie Vertragsänderungen akzeptieren. Wiederholte Aufforderungen ohne echte Ablehnungsmöglichkeit könnten diese Entscheidungsfreiheit erheblich beeinträchtigen.

Das Verfahren dürfte auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Viele Banken und Sparkassen setzen inzwischen auf digitale Zustimmungsverfahren. Das Urteil könnte daher wichtige Maßstäbe dafür setzen, wie Vertragsänderungen künftig rechtskonform im Online-Banking umgesetzt werden müssen.

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