Für die Mohra Holding GmbH mit Sitz in Hamburg wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 8. Juli 2026 im Verfahren 67c IN 197/26 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Oehleckerring 11 in 22419 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 167013 eingetragen. Geschäftsführerin ist Zahra Saghaei.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand befasst sich die Mohra Holding GmbH insbesondere mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen sowie dem Halten, Verwalten und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungsmanagement und Vermögensverwaltung ausüben.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Auffassung des Insolvenzgerichts das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In diesen Fällen wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Für Gläubiger hat eine solche Entscheidung häufig weitreichende Folgen. Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens findet keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt. Soweit keine weiteren Vermögenswerte festgestellt werden oder Dritte die Verfahrenskosten übernehmen, bleiben offene Forderungen häufig uneinbringlich.
Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.