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Nachhaltig investieren? Darum müssen Banken heute gezielt nach Ihren Anlagewünschen fragen

Elf-Moondance (CC0), Pixabay

Nachhaltige Geldanlagen gewinnen in Deutschland und Europa weiter an Bedeutung. Wer sich heute bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister zu einer Geldanlage beraten lässt, wird deshalb nicht mehr nur nach Rendite, Risiko oder Anlagehorizont gefragt. Seit August 2022 sind Anlageberater gesetzlich verpflichtet, auch die persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden zu ermitteln. Ziel der Regelung ist es, nachhaltige Finanzprodukte stärker zu fördern und Anlegern die Möglichkeit zu geben, ihr Geld nach ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien anzulegen.

Die gesetzliche Vorgabe sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst müssen Berater klären, ob Kunden überhaupt Wert auf nachhaltige Geldanlagen legen. Erst wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, folgt der zweite Schritt. Dabei wird ermittelt, nach welchen Nachhaltigkeitskriterien die Geldanlage erfolgen soll.

Anleger können derzeit zwischen drei verschiedenen Kategorien wählen. Die erste Möglichkeit orientiert sich an der EU-Taxonomie-Verordnung. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten tatsächlich als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Investitionen gezielt in Unternehmen und Projekte zu lenken, die einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz oder zum Schutz natürlicher Ressourcen leisten.

Die zweite Kategorie basiert auf der EU-Offenlegungsverordnung. Dabei handelt es sich um sogenannte nachhaltige Investitionen, die ökologische oder soziale Ziele verfolgen und gleichzeitig bestimmte Mindeststandards einer verantwortungsvollen Unternehmensführung erfüllen müssen. Viele nachhaltige Investmentfonds orientieren sich an diesen Vorgaben.

Die dritte Möglichkeit betrifft die sogenannten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, auch Principal Adverse Impacts (PAIs) genannt. Dabei wird berücksichtigt, welche negativen Auswirkungen Unternehmen beispielsweise auf Umwelt, Klima, Menschenrechte oder soziale Standards haben. Anleger können festlegen, dass solche negativen Auswirkungen bei ihrer Geldanlage möglichst gering ausfallen sollen.

In der Praxis sorgt dieses System jedoch weiterhin für Unsicherheit. Zwar hat der Gesetzgeber den grundsätzlichen Rahmen geschaffen, viele Details sind jedoch nicht eindeutig geregelt. Dadurch unterscheiden sich Beratungsgespräche von Anbieter zu Anbieter teilweise erheblich. Manche Banken und Fondsgesellschaften bewerten dieselben Finanzprodukte unterschiedlich oder verwenden voneinander abweichende Kriterien für Nachhaltigkeit.

Hinzu kommt die Sorge vieler Finanzunternehmen vor sogenanntem Greenwashing. Dabei werden Produkte als nachhaltig beworben, obwohl sie die Erwartungen vieler Anleger nicht vollständig erfüllen. Aus Angst vor Imageschäden haben zahlreiche Anbieter ihre Fonds inzwischen vorsichtiger eingestuft oder Nachhaltigkeitsversprechen angepasst. Besonders nach den Diskussionen der vergangenen Jahre wurden verschiedene Fonds von strengeren Nachhaltigkeitskategorien wieder herabgestuft.

Auch viele Anleger bleiben skeptisch. Häufig stellen sie Fragen wie: Ist das angebotene Produkt tatsächlich nachhaltig?, Welche Kriterien werden überhaupt angewendet? oder Warum befinden sich bestimmte Unternehmen in einem nachhaltigen Fonds? Gerade diese Unsicherheit zeigt, dass Nachhaltigkeit bei Geldanlagen häufig komplexer ist als Werbeaussagen vermuten lassen.

Bereits jetzt zeichnet sich zudem eine weitere Reform ab. Die Europäische Kommission hat Ende 2025 Vorschläge zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung vorgelegt. Sollte die Reform umgesetzt werden, könnten die bisherigen Nachhaltigkeitskategorien grundlegend verändert werden. Geplant ist unter anderem, die bisherige Definition der „nachhaltigen Investition“ sowie die Berücksichtigung der sogenannten PAIs entfallen zu lassen.

Stattdessen sollen künftig neue Produktkategorien eingeführt werden. Vorgesehen sind die Bereiche „Sustainable“ (Nachhaltigkeit), „Transition“ (Übergang) und „ESG Basics“. Diese neuen Kategorien sollen die Auswahl nachhaltiger Finanzprodukte vereinfachen und gleichzeitig den Schutz vor Greenwashing verbessern. Nach den bisherigen Planungen werden die neuen Regelungen jedoch frühestens Ende 2027 in Kraft treten.

Verbraucherschützer empfehlen Anlegern deshalb, Nachhaltigkeitsaspekte zwar zu berücksichtigen, sie jedoch nicht zum alleinigen Entscheidungskriterium zu machen. Entscheidend bleiben weiterhin die grundlegenden Prinzipien einer Geldanlage: Sie sollte zu den persönlichen finanziellen Zielen passen, Chancen und Risiken angemessen berücksichtigen und mit möglichst geringen Kosten verbunden sein. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, lohnt sich der Blick auf nachhaltige Varianten innerhalb der jeweiligen Anlageklasse.

Die gesetzliche Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen hat den Finanzmarkt bereits spürbar verändert. Nachhaltigkeit ist heute fester Bestandteil nahezu jeder Anlageberatung. Gleichzeitig zeigt die anstehende Reform der EU-Vorschriften, dass sich die Regeln in den kommenden Jahren weiterentwickeln werden. Für Anleger bedeutet das: Wer nachhaltig investieren möchte, sollte sich nicht allein auf Produktbezeichnungen verlassen, sondern genau nachfragen, welche Kriterien tatsächlich erfüllt werden und wie nachhaltig die angebotene Geldanlage wirklich ist.

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