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ACC Flugsimulations GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die ACC Flugsimulations GmbH mit Firmensitz Silbkestraße 70, 59581 Warstein wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Arnsberg hat den Insolvenzantrag einer Gläubigerin mit Beschluss vom 2. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 52 IN 83/26 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15065 eingetragen und wird von Geschäftsführer Tobias Peter Bernhardt vertreten. Dem Gericht lag ein bereits am 13. März 2026 eingegangener Insolvenzantrag einer Gläubigerin vor. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 der Insolvenzordnung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Für Gläubiger ist dies regelmäßig nachteilig, da ohne eröffnetes Verfahren häufig nur geringe Aussichten bestehen, offene Forderungen noch zu realisieren. Die Entscheidung ist zudem ein deutlicher Hinweis darauf, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand war die ACC Flugsimulations GmbH auf die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb sowie den Betrieb von Flugsimulationssystemen und Simulatoren ausgerichtet. Darüber hinaus umfasste die Geschäftstätigkeit die Entwicklung technischer Hard- und Softwarelösungen für Flugsimulationen, Schulungs- und Trainingssysteme sowie die Erbringung von Beratungs-, Service- und Wartungsleistungen im Bereich der Simulationstechnik.

Das Unternehmen entwickelte Lösungen für professionelle und anspruchsvolle Flugsimulationen und war in einem hochspezialisierten Marktsegment tätig. Zum Leistungsspektrum gehörten unter anderem die Planung und Fertigung individueller Simulationssysteme, deren technische Betreuung sowie die Anpassung von Hard- und Software an die Anforderungen von Kunden aus der Luftfahrt und dem Ausbildungsbereich.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Insolvenzantrag gestellt wird oder sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft noch verändert, ist derzeit nicht bekannt.

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