Für die SMB International GmbH mit Firmensitz Friedrich-List-Straße 3–5, 25451 Quickborn hat das Amtsgericht Pinneberg ein Insolvenzeröffnungsverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 1. Juli 2026 um 16:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 71 IN 173/26 erlassen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 5830 PI eingetragen und wird von Geschäftsführer Andreas Heckel vertreten. Im Verfahren wird das Unternehmen von der reconomis Rechtsanwalts-GmbH begleitet.
Im Gegensatz zu einer klassischen vorläufigen Insolvenzverwaltung bleibt bei der vorläufigen Eigenverwaltung die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen weiter. Allerdings unterliegt sie einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle. Zur vorläufigen Sachwalterin bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwältin Jennie Best aus Hamburg. Sie überwacht die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, kontrolliert die Geschäftsführung und prüft, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung vorliegen.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig unzulässig sind, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt. Darüber hinaus dürfen sicherungsübereignete oder sicherungsabgetretene Vermögensgegenstände und Forderungen vorerst nicht verwertet oder herausverlangt werden, sofern sie für die Fortführung des Unternehmens benötigt werden. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Sachwalterin wirksam.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die SMB International GmbH auf die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb sowie den Handel mit Maschinen, Anlagen und technischen Systemen für die industrielle Oberflächenbehandlung spezialisiert. Das Unternehmen bietet darüber hinaus Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Modernisierung entsprechender Anlagen an und ist international tätig.
Die Gesellschaft entwickelt insbesondere Lösungen für industrielle Strahl-, Reinigungs- und Oberflächenbearbeitungsprozesse. Zu den Kunden zählen Unternehmen aus unterschiedlichen Industriezweigen, darunter die Automobilindustrie, der Maschinen- und Anlagenbau, die Luftfahrt sowie weitere produzierende Branchen. Neben dem Bau neuer Anlagen gehören auch Serviceleistungen, Ersatzteilversorgung und die Modernisierung bestehender Systeme zum Leistungsspektrum.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die vorläufige Sachwalterin unter anderem prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob die von der Geschäftsführung vorgelegte Eigenverwaltungsplanung schlüssig und umsetzbar erscheint. Zudem soll beurteilt werden, ob realistische Aussichten auf eine nachhaltige Fortführung und Sanierung des Unternehmens bestehen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.