Die UWERTHO Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Firmensitz Frankfurter Straße 12, 65189 Wiesbaden befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 1. Juli 2026 um 18:15 Uhr unter dem Aktenzeichen 10 IN 227/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 11460 eingetragen. Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden die üblichen Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung in Kraft gesetzt, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Eike Edo Happe aus Wiesbaden bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens zu verhindern.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die UWERTHO Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von Grundstücken und Immobilien ausgerichtet. Darüber hinaus gehören die Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien sowie alle mit dem Grundbesitz zusammenhängenden Geschäfte zum Tätigkeitsbereich der Gesellschaft, soweit hierfür keine gesonderten behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Als Immobiliengesellschaft konzentrierte sich das Unternehmen auf die Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung eigener Immobilien. Hierzu zählen unter anderem der Erwerb von Grundstücken, die langfristige Bestandshaltung, die Vermietung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die Entwicklung und Verwertung von Immobilienprojekten. Solche Gesellschaften dienen häufig als Objektgesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe und halten einzelne Immobilien oder Immobilienportfolios.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus wird geprüft, ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder eine geordnete Fortführung der Gesellschaft bestehen. Bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen.