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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH mit Firmensitz c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg befindet sich im Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 1. Juli 2026 um 16:25 Uhr unter dem Aktenzeichen 67b IN 143/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166860 eingetragen und wird von Prof. Dr. Claudia Maria Leimkühler als Geschäftsführerin vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus Hamburg. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Außerdem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Die Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand besteht die Geschäftstätigkeit der EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH in der Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Beteiligung an anderen Unternehmen. Darüber hinaus fungiert die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin von Kommanditgesellschaften, insbesondere innerhalb von Beteiligungs- und Energieprojekten. Als Verwaltungsgesellschaft übernimmt sie die Geschäftsführung und Vertretung der jeweiligen Objekt- oder Projektgesellschaften, ohne selbst operativ im Bereich der Energieerzeugung tätig zu sein.

Die Gesellschaft ist Bestandteil einer Unternehmensstruktur, die Investitionen in Projekte der erneuerbaren Energien bündelt. In ihrer Funktion als Komplementärin trägt sie die organisatorische und rechtliche Verantwortung für die von ihr verwalteten Gesellschaften, während die wirtschaftlichen Aktivitäten überwiegend in den jeweiligen Projektgesellschaften erfolgen. Dazu zählen insbesondere Gesellschaften, die in den Bereichen Biogas, Bioenergie und nachhaltige Stromerzeugung tätig sind.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus wird geprüft, welche Auswirkungen die Insolvenz auf die von der Gesellschaft betreuten Beteiligungen und Projektgesellschaften haben könnte. Bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen.

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