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Amtsgericht berichtigt Beschluss im Insolvenzverfahren der Baiersbronn Frischfaser Karton Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren der Baiersbronn Frischfaser Karton Holding GmbH mit Firmensitz Sägmühleweg 18, 72270 Baiersbronn hat das Amtsgericht Rottweil eine Berichtigung eines bereits erlassenen Gerichtsbeschlusses vorgenommen. Die Entscheidung erging am 3. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 5 IN 138/26.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 781923 eingetragen. Mit dem aktuellen Beschluss wurde das Rubrum des ursprünglichen Beschlusses vom 23. Juni 2026 berichtigt. Während dort zunächst angegeben worden war, die Gesellschaft werde durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dietmar Kiechle vertreten, dieser wiederum durch den geschäftsführenden Gesellschafter Franz Pehn, stellte das Insolvenzgericht nun klar, dass die Gesellschaft tatsächlich durch die Geschäftsführer Dietmar Kiechle und Franz Pehn vertreten wird. Die Berichtigung dient ausschließlich der Korrektur der Organbezeichnung und hat keine Auswirkungen auf die zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Maßnahmen.

Die Baiersbronn Frischfaser Karton Holding GmbH ist die Holdinggesellschaft der Baiersbronn-Frischfaser-Karton-Unternehmensgruppe. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand besteht ihre Aufgabe insbesondere im Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Gesellschaften der Karton-, Papier- und Verpackungsindustrie. Darüber hinaus übernimmt sie zentrale Management-, Finanzierungs- und Verwaltungsaufgaben innerhalb der Unternehmensgruppe.

Über ihre Beteiligungen ist die Holding mit Unternehmen verbunden, die sich auf die Herstellung hochwertiger Frischfaserkartonprodukte spezialisiert haben. Die Unternehmensgruppe produziert Karton für Verpackungslösungen, insbesondere für die Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetik- und Konsumgüterindustrie. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Verpackungsmaterialien aus Frischfasern, die aufgrund ihrer hohen Qualität und Recyclingfähigkeit in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Ergänzt wird das Geschäftsfeld durch die Entwicklung innovativer Verpackungslösungen sowie die Versorgung nationaler und internationaler Kunden.

Der nun veröffentlichte Beschluss hat ausschließlich formellen Charakter. Er korrigiert die Angaben zur gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft im ursprünglichen Insolvenzbeschluss, ohne den Inhalt oder den Stand des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu verändern. Das Verfahren selbst wird auf Grundlage der bereits am 23. Juni 2026 getroffenen gerichtlichen Entscheidungen fortgeführt.

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