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Cookies ohne Zustimmung? Grundsatzurteil könnte das Internet grundlegend verändern

Tumisu (CC0), Pixabay

Wer im Internet unterwegs ist, begegnet ihnen täglich: Cookies. Sie speichern Informationen auf Computern, Smartphones oder Tablets und ermöglichen unter anderem personalisierte Werbung, Analysen des Nutzerverhaltens oder die Anmeldung auf Webseiten. Doch wer haftet eigentlich, wenn solche Cookies ohne die erforderliche Zustimmung der Nutzer gesetzt werden? Mit dieser bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Oktober 2026 beschäftigen – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die gesamte Digitalwirtschaft.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Technologie- und Analyseunternehmen, das Cookies für verschiedene Internetseiten bereitstellt. Ein Kläger wirft dem Unternehmen vor, beim Besuch mehrerer Webseiten ohne seine Einwilligung Cookies auf seinen Endgeräten gespeichert zu haben. Darin sieht er einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegen das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG).

Der Kläger fordert nicht nur, dass das Unternehmen das Setzen der Cookies künftig unterlässt, sondern verlangt auch Schadensersatz wegen der aus seiner Sicht unzulässigen Verarbeitung seiner Daten. Während das Landgericht Frankfurt am Main ihm zunächst 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz zusprach, reduzierte das Oberlandesgericht Frankfurt den Betrag später auf 100 Euro. Die Richter bestätigten jedoch grundsätzlich, dass das Speichern der Cookies ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig gewesen sei.

Besonders brisant ist die Frage, wer für einen solchen Datenschutzverstoß verantwortlich ist. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haftet nicht nur der Betreiber einer Internetseite. Auch das Unternehmen, das die Tracking-Technologie entwickelt und den entsprechenden Programmcode bereitstellt, könne unmittelbar verantwortlich sein. Die Richter argumentierten, dass der Drittanbieter sicherstellen müsse, dass eine wirksame Einwilligung des Nutzers vorliegt, bevor Cookies auf dessen Gerät gespeichert werden.

Genau diese Rechtsauffassung will das beklagte Unternehmen nun vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Es strebt die vollständige Abweisung der Klage an und wendet sich gegen die Annahme einer eigenen Haftung.

Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Online-Markt haben. Zahlreiche Webseiten greifen auf externe Analyse- und Werbedienste zurück, deren Cookies automatisch eingebunden werden. Sollte der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen, müssten Anbieter solcher Tracking-Technologien ihre Systeme möglicherweise grundlegend anpassen und künftig deutlich strengere Kontrollen einführen.

Auch Betreiber von Internetseiten wären betroffen. Sie müssten noch genauer dokumentieren, dass Besucher wirksam in das Setzen von Cookies eingewilligt haben. Fehlerhafte oder unvollständige Cookie-Banner könnten künftig ein deutlich höheres Haftungsrisiko bedeuten.

Für Verbraucher könnte das Verfahren eine deutliche Stärkung ihrer Rechte bringen. Bislang richten sich Klagen häufig gegen die Betreiber einer Webseite. Sollte der Bundesgerichtshof jedoch eine unmittelbare Haftung von Cookie-Drittanbietern bejahen, könnten Betroffene ihre Ansprüche künftig auch direkt gegen die Unternehmen richten, die Tracking- und Analysewerkzeuge bereitstellen.

Datenschutzexperten sehen in dem Verfahren deshalb einen möglichen Wendepunkt für den Umgang mit Cookies in Europa. Erstmals wird der Bundesgerichtshof höchstrichterlich klären, welche Verantwortung Technologieunternehmen beim Einsatz ihrer Tracking-Dienste tragen und welche Anforderungen an die Einholung einer wirksamen Einwilligung zu stellen sind.

Das Urteil dürfte weit über den konkreten Einzelfall hinausreichen. Es könnte die Spielregeln für Online-Werbung, Webanalyse und digitales Marketing nachhaltig verändern und den Datenschutz im Internet auf eine neue Grundlage stellen.

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