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T.O.M. Immobilienverwaltungs- und Vermögens GmbH Stuttgart: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die T.O.M. Immobilienverwaltungs- und Vermögens GmbH Stuttgart mit Sitz in Korntal-Münchingen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 1. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 448/25 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Zuffenhauser Straße 2 in 70825 Korntal-Münchingen und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 748873 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens sind Erdal Türkhan und Fatih Öztürk.

Nach ihrer Firmierung und den öffentlich bekannten Unternehmensangaben war die Gesellschaft im Bereich Immobilienverwaltung und Vermögensmanagement tätig. Zu den Geschäftsfeldern gehörten insbesondere die Verwaltung eigener und fremder Immobilien, die Betreuung von Wohn- und Gewerbeobjekten, die Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilienbeständen sowie die Verwaltung von Vermögenswerten. Darüber hinaus konnten der Erwerb, das Halten, die Entwicklung und die Verwertung von Immobilien zum Tätigkeitsbereich gehören.

Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde die Eröffnung des Verfahrens gemäß den gesetzlichen Vorschriften abgelehnt.

Eine Abweisung mangels Masse ist regelmäßig ein deutliches Zeichen für eine erhebliche wirtschaftliche Krise des betroffenen Unternehmens. Das vorhandene Vermögen reicht in solchen Fällen nicht einmal aus, um die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es erfolgt keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung häufig, dass die Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Forderungen erheblich eingeschränkt sind. Die gerichtliche Feststellung verdeutlicht zugleich die schwierige Vermögenslage der Gesellschaft.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der T.O.M. Immobilienverwaltungs- und Vermögens GmbH Stuttgart ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die Gesellschaft verfügte nach den Feststellungen des Gerichts nicht über ausreichende Mittel, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

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