Für die Wohnquartier Büdingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Linden wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Gießen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 5. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 IN 167/25 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Robert-Bosch-Straße 17 in 35440 Linden und ist beim Amtsgericht Gießen unter der Handelsregisternummer HRA 4718 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die CICONIA INVEST GmbH, die ebenfalls ihren Sitz in Linden hat. Deren Geschäftsführer ist Dominik Fischer.
Die Wohnquartier Büdingen GmbH & Co. KG war nach ihrer Firmierung als Projektgesellschaft im Immobilienbereich tätig. Der Schwerpunkt lag auf der Entwicklung, Planung, Errichtung und Vermarktung eines Wohnquartierprojekts in Büdingen. Solche Gesellschaften werden häufig eigens für die Umsetzung einzelner Immobilienprojekte gegründet und übernehmen die Grundstücksentwicklung, Projektsteuerung, Finanzierung sowie die spätere Verwertung der errichteten Wohnimmobilien.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung wurde daher kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Abweisung mangels Masse gilt als Hinweis auf eine besonders angespannte wirtschaftliche Situation. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und keine geordnete Verwertung möglicher Vermögenswerte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt. Die Chancen auf eine Befriedigung offener Forderungen sind in solchen Fällen häufig gering.
Die Entscheidung betrifft eine weitere Gesellschaft aus dem Umfeld von Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmen, die in den vergangenen Monaten durch die schwierigen Marktbedingungen in der Bau- und Immobilienbranche unter Druck geraten sind. Hohe Finanzierungskosten, gestiegene Baupreise und eine schwächere Nachfrage haben zahlreiche Projektentwicklungen in Deutschland wirtschaftlich belastet.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Gießen endet das Insolvenzantragsverfahren der Wohnquartier Büdingen GmbH & Co. KG ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Das Unternehmen verfügte nach den Feststellungen des Gerichts nicht über ausreichende Mittel, um die Kosten des Verfahrens zu tragen.