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Devolo AG: Planüberwachung nach erneutem Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Devolo AG mit Sitz in Aachen hat das Amtsgericht Aachen die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben. Der Beschluss wurde am 4. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 91 IN 15/22 veröffentlicht.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Charlottenburger Allee 67 in 52068 Aachen und ist beim Amtsgericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 8931 eingetragen. Vorstand des Unternehmens ist Heiko Harbers. Als Sachwalter war Rüdiger Weiß aus Düsseldorf bestellt.

Die Devolo AG gehörte über viele Jahre zu den bekanntesten deutschen Herstellern von Netzwerk- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen entwickelte und vertrieb insbesondere Powerline-Adapter, WLAN-Lösungen, Mesh-Netzwerke, Smart-Home-Produkte sowie Netzwerkkomponenten für private Haushalte und Unternehmen. Mit seinen Produkten zur Datenübertragung über Stromleitungen zählte Devolo zeitweise zu den europäischen Marktführern in diesem Segment.

Bereits im Jahr 2022 hatte die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren durchlaufen und dieses im Rahmen eines Insolvenzplans fortgeführt. Nach erfolgreicher Bestätigung des Insolvenzplans wurde die Erfüllung der im Plan festgelegten Verpflichtungen durch das Insolvenzgericht überwacht.

Diese Planüberwachung wurde nun aufgehoben. Hintergrund ist die Tatsache, dass über das Vermögen der Devolo AG bereits am 1. März 2024 durch das Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 348/23 erneut ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs endet mit der Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens automatisch die Überwachung eines zuvor bestätigten Insolvenzplans.

Der aktuelle Beschluss stellt somit keine neue Insolvenz dar, sondern dokumentiert die formale Beendigung der Planüberwachung aus dem früheren Verfahren. Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass die Sanierung im Rahmen des ursprünglichen Insolvenzplans letztlich nicht dauerhaft zu einer nachhaltigen Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation geführt hat.

Mit der Aufhebung der Planüberwachung ist das Verfahren 91 IN 15/22 in diesem Punkt abgeschlossen. Die weiteren insolvenzrechtlichen Entwicklungen richten sich nach dem später eröffneten Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Köln.

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