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Schrage International Verwaltungs UG: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Schrage International Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Halstenbek wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Pinneberg hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 9. April 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 71 IN 32/26 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Industriestraße 13 in 25469 Halstenbek und war beim Amtsgericht Pinneberg unter der Handelsregisternummer HRB 8653 PI eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Sascha Schrage. Im Insolvenzeröffnungsverfahren wurde die Gesellschaft durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Kraus, Ghendler, Ruvinskij aus Hamburg vertreten.

Die Schrage International Verwaltungs UG war als Verwaltungsgesellschaft tätig. Solche Unternehmen übernehmen regelmäßig die Geschäftsführung und Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften oder fungieren als persönlich haftende Gesellschafterinnen von Kommanditgesellschaften. Im Unternehmensverbund der Schrage-Gruppe standen insbesondere die Organisation, Verwaltung und Steuerung von geschäftlichen Aktivitäten im Vordergrund.

Die Unternehmensgruppe Schrage war über viele Jahre insbesondere im Bereich des internationalen Handels und der Entwicklung von Nahrungsergänzungsmitteln, Gesundheits- und Wellnessprodukten aktiv. Die Verwaltungsgesellschaft erfüllte dabei eine zentrale Funktion innerhalb der gesellschaftsrechtlichen Struktur und unterstützte die operative Steuerung der verbundenen Unternehmen.

Mit dem Eigenantrag hatte die Gesellschaft selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt und kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Die vorhandene Vermögenslage reicht in diesen Fällen nicht einmal aus, um die Verfahrenskosten zu finanzieren. Für Gläubiger sind die Möglichkeiten zur Durchsetzung offener Forderungen dadurch regelmäßig eingeschränkt.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Schrage International Verwaltungs UG ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung dokumentiert die erhebliche wirtschaftliche Schieflage der Gesellschaft, die nach Auffassung des Gerichts nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügte.

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