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Halberstädter Konserven GmbH: Insolvenzgericht berichtigt Beschluss nach Handelsregisteränderung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren der Halberstädter Konserven GmbH mit Sitz in Halberstadt hat das Amtsgericht Magdeburg eine Berichtigung eines zuvor erlassenen Beschlusses vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 5. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 340 IN 230/26 (381) veröffentlicht.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Großen Ringstraße 53b in 38820 Halberstadt und ist beim Amtsgericht Stendal unter der Handelsregisternummer HRB 34204 eingetragen. Das Unternehmen ist auf die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren spezialisiert und gehört damit zur Lebensmittel- und Konservenindustrie.

Die Halberstädter Konserven GmbH produziert und vertreibt Fleisch- und Wurstwaren sowie konservierte Lebensmittel. Das Unternehmen knüpft dabei an die lange Tradition der Lebensmittelproduktion in Halberstadt an und ist im Bereich der Herstellung und Verarbeitung von Fleischprodukten tätig.

Mit dem nun veröffentlichten Beschluss korrigierte das Insolvenzgericht den Inhalt eines bereits am 2. Juni 2026 erlassenen Beschlusses. Hintergrund war eine unzutreffende Angabe der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter im Rubrum der Entscheidung.

Nach den aktuellen Handelsregistereintragungen ist seit dem 18. Mai 2026 ausschließlich Silke Erdmann-Nitsch als Geschäftsführerin der Gesellschaft eingetragen. Die zuvor genannten Personen waren bereits abberufen worden und hätten daher nicht mehr als gesetzliche Vertreter aufgeführt werden dürfen.

Das Gericht stellte fest, dass es sich hierbei um eine offenbare Unrichtigkeit handelte, die nach den gesetzlichen Vorschriften berichtigt werden konnte. Die Korrektur erfolgte auf Antrag der Gesellschaft sowie von Amts wegen gemäß den einschlägigen Regelungen der Insolvenzordnung und der Zivilprozessordnung.

Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Fortgang des Insolvenzantragsverfahrens selbst. Sie dient vielmehr der formalen Richtigstellung der Verfahrensunterlagen und sorgt dafür, dass die aktuellen gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse korrekt wiedergegeben werden.

Das eigentliche Insolvenzantragsverfahren der Halberstädter Konserven GmbH läuft unabhängig von dieser Berichtigung weiter. Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war mit dem veröffentlichten Beschluss noch nicht entschieden worden.

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