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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Proindex Capital AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Schweinfurt – Aktenzeichen IN 121/26

Das Amtsgericht Schweinfurt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proindex Capital AG mit Sitz in der Industriestraße 2 in 97618 Wülfershausen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch die Vorstände Andreas Jelinek und Andy Leipold vertreten und ist beim Amtsgericht Schweinfurt unter der Handelsregisternummer HRB 7087 eingetragen.

Die Proindex Capital AG stellte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Mit der rechtlichen Vertretung wurde Rechtsanwalt Volker D. Fischer aus Bad Neustadt an der Saale beauftragt.

Mit Beschluss vom 20.05.2026 ordnete das Amtsgericht Schweinfurt um 11:30 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens Maßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung an. Ziel der gerichtlichen Entscheidung ist es, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sicherzustellen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Herrmann aus Würzburg bestellt. Von diesem Zeitpunkt an stehen wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen der Gesellschaft unter seiner Zustimmungspflicht. Das Gericht verfügte ausdrücklich, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung erstreckt sich auch auf die Einziehung offener Forderungen und Außenstände.

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung gilt als bedeutender Schritt innerhalb eines Insolvenzverfahrens und weist regelmäßig auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des betroffenen Unternehmens hin. Gleichzeitig soll dadurch verhindert werden, dass Vermögenswerte verloren gehen oder Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus weist das Gericht auf die Möglichkeit hin, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schweinfurt einzureichen. Zudem enthält die Entscheidung umfangreiche Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs sowie zur formgerechten Einreichung elektronischer Dokumente.

Amtsgericht Schweinfurt – Insolvenzgericht
20.05.2026

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