Amtsgericht Erfurt – Aktenzeichen 171 IN 179/
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Winter Finanzholding UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Lauchaer Höhe 19 in 99880 Waltershausen hat das Amtsgericht Erfurt weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Gordon Winter vertreten und ist beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRB 517506 eingetragen.
Die Schuldnerin stellte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Mit der rechtlichen Vertretung wurde die Kanzlei Adamaschek & Kollegen aus Mühlhausen beauftragt.
Zur Sicherung des vorhandenen Schuldnervermögens vor möglichen nachteiligen Veränderungen ordnete das Amtsgericht Erfurt am 20.05.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Insolvenzordnung an. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geordnet überprüft und bestehende Vermögenswerte geschützt werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel aus Mühlhausen bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Kontrolle über wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen der Gesellschaft. Das Gericht verfügte zudem, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen und Außenstände.
Die gerichtliche Entscheidung verdeutlicht die angespannte wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und markiert einen bedeutenden Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient insbesondere dazu, Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu sichern.
Darüber hinaus weist das Gericht auf die Möglichkeit hin, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Diese kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist beim Amtsgericht Erfurt eingereicht werden. Zusätzlich enthält die Entscheidung ausführliche Hinweise zu den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und zur formgerechten Einreichung elektronischer Dokumente.
Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht
20.05.2026