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Vorläufige Insolvenzverwaltung der U1 Solutions GmbH nach Abweisung mangels Masse aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bremen – Aktenzeichen 525 IN 4/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der U1 Solutions GmbH Wirtschafts- und Unternehmensberatung mit Sitz an der Schlachte 27–28 in 28195 Bremen hat das Amtsgericht Bremen eine weitere Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bremen unter der Handelsregisternummer HRB 34680 HB eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Frank Janssen vertreten.

Bereits am 10.03.2026 hatte das Insolvenzgericht im Rahmen des laufenden Verfahrens Verfügungsbeschränkungen angeordnet sowie eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Nachdem der Insolvenzantrag jedoch mangels Masse abgewiesen wurde, hob das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 20.05.2026 sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder auf. Damit enden sowohl die Verfügungsbeschränkungen als auch die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichten, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen ist das Insolvenzantragsverfahren faktisch beendet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen
20.05.2026

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