Amtsgericht Schwarzenbek – Aktenzeichen 1 IN 87/26
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland PP1 GmbH & Co. KG mit Sitz an der Alster 47 in 20099 Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRA 120414 eingetragen und wird durch die Komplementärin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten, deren Geschäftsführer Marcus Florek ist.
Die Schuldnerin stellte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Mit der rechtlichen Vertretung wurde die Kanzlei Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB aus Wentorf bei Hamburg beauftragt.
Mit Beschluss vom 20.05.2026 ordnete das Amtsgericht Schwarzenbek um 13:00 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens Maßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung an. Ziel der Entscheidung ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht zu stabilisieren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt künftig die Kontrolle über wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen des Unternehmens. Gleichzeitig verfügte das Gericht, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen und offenen Forderungen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen bedeutenden Schritt innerhalb des Insolvenzverfahrens dar und deutet auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der Gesellschaft hin. Ziel der gerichtlichen Maßnahmen ist es insbesondere, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwarzenbek eingelegt werden. Ferner enthält der Beschluss umfassende Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und zur formgerechten Einreichung elektronischer Dokumente.
Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht
20.05.2026