Das Amtsgericht Stuttgart hat am 16. März 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaufhaus Mitte UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 482/26 geführt.
Gericht greift früh ein
Auf Antrag der Schuldnerin selbst ordnete das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen an, um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
- Stopp von Zwangsvollstreckungen:
Laufende und neue Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt bzw. vorläufig eingestellt. - Verfügungsverbot:
Die Gesellschaft darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Sämtliche Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. - Kontrolle über Konten und Forderungen:
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. - Zahlungsumleitung:
Geschäftspartner und Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen selbst begleichen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken, Stuttgart, bestellt. Anders als in einfacheren Sicherungsverfahren erhält er hier weitreichende Befugnisse:
- vollständige Kontrolle über Konten und Zahlungseingänge
- Einziehung von Forderungen
- Einrichtung von Sonderkonten
- umfassende Einsicht in Geschäftsunterlagen
Die Geschäftsführung bleibt formal bestehen, verliert jedoch faktisch die Verfügungsgewalt über das Vermögen.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage
In der vorläufigen Phase wird insbesondere geprüft:
- ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu finanzieren
- wie die wirtschaftliche Situation im Detail aussieht
- ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist
Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden.
Das Verfahren zeigt exemplarisch, wie Gerichte bei Eigenanträgen frühzeitig eingreifen, um Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der Sanierungschancen zu ermöglichen.