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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Winartis GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 18. März 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winartis GmbH, Gundelfingen, angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 58 IN 231/26 geführt.

Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Auf Eigenantrag der Schuldnerin erließ das Gericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Laufende und neue Vollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt bzw. vorläufig gestoppt.
  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Gesellschaft darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Kontrollübergang bei Finanzen:
    Die vollständige Kontrolle über Bankkonten und Forderungen wurde dem Insolvenzverwalter übertragen.
  • Zahlungsumleitung:
    Drittschuldner dürfen offene Forderungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thilo Braun, Freiburg, bestellt. Er übernimmt eine zentrale Rolle im Verfahren:

  • Sicherung und Überwachung des Vermögens
  • Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Konten
  • Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Zusätzlich wurde er als Sachverständiger beauftragt, zu klären:

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt
  • ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten deckt
  • ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist

Geschäftsführung unter Aufsicht

Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, ist jedoch in ihren Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt und unterliegt der Kontrolle des Insolvenzverwalters.

Entscheidung über Verfahren steht noch aus

Das vorläufige Verfahren dient der Prüfung und Sicherung. Erst im nächsten Schritt entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden.


Der Fall zeigt ein typisches Bild eines frühen Insolvenzstadiums: Das Gericht greift ein, sichert die Vermögenswerte und lässt parallel prüfen, ob eine Sanierung oder zumindest eine geordnete Abwicklung möglich ist.

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