Das Amtsgericht Charlottenburg hat gleich zwei Insolvenzanträge gegen die Cantus Gastro GmbH, Berlin, abgewiesen. Die Verfahren wurden unter den Aktenzeichen 3608 IN 2420/25 und 3608 IN 2943/25 geführt.
Gläubigeranträge scheitern an fehlender Insolvenzmasse
In beiden Fällen hatten Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Mit Beschlüssen vom 9. März 2026 stellte das Gericht jedoch fest, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Anträge wurden daher jeweils mangels Masse abgewiesen.
Unternehmen und Hintergrund
Die Cantus Gastro GmbH mit Sitz in Berlin (Leibnizstraße 68) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 246533 eingetragen. Geschäftsführer ist Sören Rütters.
Bedeutung der doppelten Abweisung
Auffällig ist, dass gleich zwei separate Verfahren mit unterschiedlichen Aktenzeichen zur selben Gesellschaft geführt wurden – beide mit identischem Ergebnis:
- Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet
- Kein Insolvenzverwalter wird bestellt
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Verfahren geltend machen
Dass mehrere Gläubigeranträge ins Leere laufen, deutet darauf hin, dass praktisch keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Rechtliche Folgen
Die Abweisung mangels Masse ist oft ein Vorläufer für weitere Schritte wie:
- Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister
- mögliche Haftungsprüfungen gegenüber der Geschäftsführung
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidungen kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Der Fall zeigt exemplarisch die Situation vieler kleinerer Gastronomiegesellschaften: Selbst bei bestehendem Gläubigerdruck reicht die Substanz oft nicht mehr aus, um ein geordnetes Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen.