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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Wunderpen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17. März 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderpen GmbH, Berlin, eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3618 IN 1787/26 geführt.

Gericht ordnet umfassende Sicherungsmaßnahmen an

Auf Eigenantrag der Schuldnerin wurden zur Sicherung der Vermögenswerte mehrere Maßnahmen beschlossen:

  • Stopp von Zwangsvollstreckungen:
    Laufende und neue Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt bzw. vorläufig eingestellt.
  • Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  • Zahlungslenkung:
    Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nicht mehr an die Wunderpen GmbH zahlen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter.
  • Kontrolle über Finanzmittel:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Konten zu führen, Forderungen einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Berlin, bestellt. Seine Aufgaben umfassen:

  • Sicherung und Überwachung des Unternehmensvermögens
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage
  • Einziehung von Forderungen
  • Einsicht in Geschäftsunterlagen und betriebliche Abläufe

Dabei handelt es sich um eine sogenannte „schwache“ vorläufige Verwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, steht jedoch unter Kontrolle.

Nächster Schritt: Prüfung der Insolvenzreife

Im vorläufigen Verfahren wird insbesondere geprüft,

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt
  • ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken

Erst danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.


Mit der Anordnung befindet sich die Wunderpen GmbH nun in der typischen Phase zwischen Antragstellung und möglicher Verfahrenseröffnung – einer Phase, in der es vor allem um Stabilisierung, Transparenz und die Prüfung von Sanierungschancen geht.

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