Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der AS Vermögensverwaltungs GmbH mit Beschluss vom 9. März 2026 abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3608 IN 6429/25 geführt.
Keine Verfahrenseröffnung wegen fehlender Mittel
Die Schuldnerin hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher mangels Masse zurückgewiesen.
Unternehmensprofil
Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 187357), war zuletzt mit Geschäftsanschrift in Düsseldorf gemeldet. Gegenstand des Unternehmens war die Verwaltung eigenen Vermögens.
Konsequenzen der Entscheidung
Mit der Abweisung ergeben sich folgende Folgen:
- Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet
- Kein Insolvenzverwalter wird bestellt
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Verfahrens anmelden
Eine Abweisung mangels Masse gilt als starkes Indiz dafür, dass praktisch keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Der Fall verdeutlicht erneut ein häufiges Muster: Gerade bei Vermögensverwaltungsgesellschaften führt das Fehlen liquider oder verwertbarer Mittel zunehmend dazu, dass Insolvenzanträge gar nicht erst in ein reguläres Verfahren übergehen.