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Insolvenzantrag der PV Elektro & Service GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 6.50 IN 217/23

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PV Elektro & Service GmbH mit Sitz im Wiesenfichtenweg 22 in 14974 Ludwigsfelde hat das Amtsgericht Potsdam eine abschließende Entscheidung getroffen. Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, der am 24. November 2023 beim Gericht eingegangen war.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin stellte das Insolvenzgericht fest, dass zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Maßgeblich für diese Einschätzung war unter anderem das schriftliche Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen, das am 28. Januar 2025 vorgelegt wurde.

Da zudem kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde, entschied das Amtsgericht Potsdam gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Eine Durchführung des Insolvenzverfahrens wäre unter diesen Umständen wirtschaftlich nicht möglich gewesen.

Mit dem Beschluss vom 6. März 2026 wurde zugleich festgelegt, dass die Kosten des Verfahrens von der Schuldnerin zu tragen sind. Der Wert der vorhandenen Aktivmasse wurde durch das Gericht auf 270 Euro festgesetzt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen oder am vierten Tag nach Aufgabe des Beschlusses zur Post durch das Insolvenzgericht, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Potsdam einzulegen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt wird.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PV Elektro & Service GmbH beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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