Aktenzeichen 1 IN 647/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FSNB2101000035441596SolarKraft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Goethestraße 43 in 73525 Schwäbisch Gmünd hat das Amtsgericht Aalen als Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 748524 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sedat Aktas vertreten.
Gegenstand des Verfahrens war ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt hatte. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Auf dieser Grundlage entschied das Amtsgericht Aalen mit Beschluss vom 11. März 2026, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren und auch kein entsprechender Kostenvorschuss geleistet wurde.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Aalen einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aalen ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die FSNB2101000035441596SolarKraft UG beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Hier die Insolvenzbekanntmachung wie sie zu finden ist:
Der Geschäftsführer lässt es sich in der Türkei gut gehen hat eine schöne Masche entdeckt und nutzt es voll aus. Zudem läuft die Firma in der Türkei auf seinen qouseng