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Insolvenzantrag der VICTORY 23. Film Production GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen IN 10/26

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der VICTORY 23. Film Production GmbH mit Sitz in der Aitranger Straße 15 in 87640 Biessenhofen hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter der Nummer HRB 7521 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Marco Landerer vertreten.

Die Gesellschaft hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Aus diesem Grund entschied das Amtsgericht Kempten (Allgäu) mit Beschluss vom 13. März 2026, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorschriften mangels Masse abzuweisen. Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn zwar ein Insolvenzgrund bestehen kann, jedoch keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, ihrer Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) ist das Insolvenzantragsverfahren der VICTORY 23. Film Production GmbH beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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