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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren der Aino Betriebsmedizin GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3605 IN 11615/25

Im Verfahren über das Vermögen der Aino Betriebsmedizin GmbH mit Sitz in der Lindenthaler Allee 34 in 14163 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht eine neue Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 225885 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Hans Georg Christian Stier vertreten.

Im Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens hatte das Gericht zuvor Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung angeordnet. Solche Maßnahmen dienen in der Regel dazu, das Vermögen einer Schuldnerin während der laufenden Prüfung eines Insolvenzantrags vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Mit Beschluss vom 11. März 2026 entschied das Amtsgericht Charlottenburg nun, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufzuheben. Durch diese Entscheidung entfallen die gerichtlichen Beschränkungen, die im Rahmen der Sicherungsanordnung bestanden hatten.

Die Aufhebung der Maßnahmen bedeutet, dass die zuvor angeordneten Sicherungsregelungen gemäß § 21 InsO nicht mehr gelten. Damit endet die Phase der gerichtlichen Sicherung der Vermögenslage im laufenden Verfahren.

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