Aktenzeichen 810 IN 422/26 A-77
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH mit Sitz in der Seilerstraße 20 in 60313 Frankfurt am Main hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 11. März 2026 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 14067 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jens Thomas Lück vertreten.
Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf den vorliegenden Insolvenzantrag und trifft Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Eschersheimer Landstraße 50 bis 54 in Frankfurt am Main bestellt. In dieser Funktion übernimmt er die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen und die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.
Das Gericht ordnete gleichzeitig an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Regelung stellt sicher, dass wirtschaftliche Entscheidungen der Gesellschaft während des laufenden Verfahrens unter Kontrolle erfolgen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung entsprechender Sicherungsmaßnahmen schafft das Amtsgericht Frankfurt am Main die Grundlage für eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation der Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird.