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Vorläufige Insolvenzverwaltung für KU11X GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3611 IN 1444/26

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der KU11X GmbH & Co. KG mit Sitz in der Zimmerstraße 16 in 10969 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 10. März 2026 um 19:50 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Potsdam im Handelsregister unter der Nummer HRA 7831 eingetragen und ist im Bereich des Grundstückshandels tätig.

Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die WIN.D AMG Management GmbH, vertreten. Diese wiederum wird durch ihren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert geführt.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden Maßnahmen getroffen, die verhindern sollen, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilig verändert. Zu diesem Zweck untersagte das Gericht insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade mit Kanzleisitz am Pariser Platz 4 A in 10117 Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu überwachen und das Vermögen der Schuldnerin zu sichern. Darüber hinaus hat er zu prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Gericht ordnete zugleich an, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Außerdem wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen an die KU11X GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden darüber hinaus weitreichende Befugnisse eingeräumt, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft umfassend aufzuklären. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und deren Herausgabe zu verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung schafft das Amtsgericht Charlottenburg die rechtliche Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation der KU11X GmbH & Co. KG. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird das Gericht darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird.

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