Aktenzeichen 3615 IN 11896/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AEIOU 102. GmbH mit Sitz in der Alemannenstraße 12 in 14129 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 11. März 2026 um 15:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 192734 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Jan Alexander Nowak und Franz Josef Schmitz vertreten.
Mit dem gerichtlichen Beschluss reagiert das Insolvenzgericht auf den vorliegenden Insolvenzantrag und trifft Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, solange noch über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Laboga mit Kanzleisitz in der Karl Heinrich Ulrichs Straße 24 in 10785 Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu überwachen und die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.
Das Gericht ordnete zugleich an, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Außerdem ist er befugt, Sonderkonten einzurichten und diese im Rahmen seiner Tätigkeit zu führen.
Die Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, weiterhin Zahlungen an die AEIOU 102. GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt, um eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger zu gewährleisten.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden zudem weitreichende Befugnisse zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingeräumt. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und deren Herausgabe zu verlangen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Klärung der Vermögensverhältnisse notwendig sind.
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen schafft das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für eine geordnete Prüfung des Insolvenzantrags. Nach Abschluss der wirtschaftlichen Analyse wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AEIOU 102. GmbH eröffnet wird.