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Vorläufige Insolvenzverwaltung über AUXILIA Betreuungs gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 1277/26

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der AUXILIA Betreuungs gGmbH, Ehrlichstraße 48 in 10318 Berlin, Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 104161 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Michelle Feibicke vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Lennéstraße 7
10785 Berlin.

Wichtige Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht ordnete mehrere Maßnahmen an, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind vorläufig untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt.
  • Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Der Gesellschaft ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
  • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.
  • Er darf zudem Geschäftsräume betreten, Bücher prüfen und Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen Stellen einholen, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufzuklären.

Zweck der Anordnung

Die Maßnahmen dienen dazu, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern, bis das Gericht endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg sofortige Beschwerde eingelegt werden.

 

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