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Insolvenzantrag der Damenmoden Sawall Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 257 IN 128/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Damenmoden Sawall Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Wißstraße 22 in 44137 Dortmund hat das Amtsgericht Dortmund den Insolvenzantrag mangels ausreichender Vermögensmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 3674 eingetragen. Als Geschäftsführerin ist Petra Metzing mit Wohnsitz in Dortmund im Handelsregister verzeichnet. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Damenoberbekleidung sowie mit verwandten Artikeln.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst gestellt und ging am 29.09.2025 beim Amtsgericht Dortmund ein. Der Antrag datiert vom 22.09.2025.

Mit Beschluss vom 03.03.2026 entschied das Insolvenzgericht, das Verfahren nicht zu eröffnen. Grund hierfür ist, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung setzt jedoch voraus, dass zumindest die voraussichtlichen Verfahrenskosten aus dem Vermögen der Schuldnerin beglichen werden können.

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

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