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Vergütung des Insolvenzverwalters im Verfahren der S & W Call-Center AG festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 5 IN 319/12

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & W Call-Center AG mit Sitz in der Steinbeisstraße 4 in 71229 Leonberg hat das Amtsgericht Ludwigsburg die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer Nachtragsverteilung festgesetzt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 253101 eingetragen und wird durch den Vorstand Thomas Wurl vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfgang Großmann aus Gerlingen bestellt.

Grundlage der Entscheidung ist ein Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.01.2026. Im Rahmen der Nachtragsverteilung wurde eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse in Höhe von 23.410,90 Euro berücksichtigt. Für deren Abwicklung wurde dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung in Höhe von 25 Prozent der Regelvergütung zugesprochen.

Zusätzlich wurden Auslagen sowie die jeweils gesetzlich anfallende Umsatzsteuer von 19 Prozent berücksichtigt. Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den festgesetzten Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der vollständige Beschluss sowie die zugrunde liegenden Antragsunterlagen können von Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen entweder sofortige Beschwerde oder – sofern der Beschwerdewert 300 Euro nicht übersteigt – Erinnerung beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden.

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