Aktenzeichen 1 IN 21 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paradia Hinterweidenthal GmbH, In den Birken 66 in 66999 Hinterweidenthal, hat das Amtsgericht Pirmasens am 04.03.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Hubertus Seidler sowie Rosario Gurrieri vertreten, die beide ebenfalls in Hinterweidenthal ansässig sind. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Verfügungsmacht der Gesellschaft über ihr Vermögen erheblich eingeschränkt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanz aus Landau in der Pfalz bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewerten. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es insbesondere, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine geordnete Bestandsaufnahme der finanziellen Situation zu ermöglichen.
Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass eingehende Gelder unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters verwaltet und der späteren Insolvenzmasse zugeführt werden können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Antragstellerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach der europäischen Insolvenzverordnung gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Pirmasens einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung gelten besondere Fristenregelungen. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung befindet sich das Verfahren nun in der entscheidenden Prüfungsphase, in der über die weitere insolvenzrechtliche Entwicklung der Paradia Hinterweidenthal GmbH entschieden wird.