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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Sander Tec GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3608 IN 10729 25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sander Tec GmbH, Eresburgstraße 24 bis 29 in 12103 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.03.2026 um 13:29 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 110393 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Marvin Christoph Sander vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf den anhängigen Insolvenzantrag und ordnet Maßnahmen an, die eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhindern sollen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere ist es der Gesellschaft untersagt, eigene Forderungen einzuziehen oder über Vermögenswerte eigenständig zu verfügen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin unmittelbar an die Sander Tec GmbH zu zahlen. Drittschuldner wurden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Das Gericht hat außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt, um eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger sicherzustellen.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden weitreichende Prüfungs und Einsichtsrechte eingeräumt. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen sowie sämtliche zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte verlangen. Auch bei Banken, Versicherungen, Behörden und anderen Stellen kann er Informationen einholen und Grundbucheinsichten vornehmen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg möglich. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt das Verfahren nun in eine entscheidende Prüfungsphase ein, in der die wirtschaftliche Lage der Sander Tec GmbH umfassend untersucht wird.

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