Aktenzeichen 1 IN 39 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LTG Lübeck Fischstraße GmbH mit Sitz in der Hindenburgstraße 13b in 23879 Mölln hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 04.03.2026 um 10:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 22313 HL eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Björn Münchow vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Hamburg tätig.
Mit der gerichtlichen Entscheidung soll das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev aus Hamburg bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von offenen Forderungen gegenüber Dritten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht damit die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und stellt sicher, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwarzenbek einzureichen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, die Zustellung der Entscheidung oder deren öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben.