Aktenzeichen 1507 IN 3030 16
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Grundinvest Management GmbH, Ingolstädter Straße 12 in 80807 München, hat das Amtsgericht München am 03.03.2026 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 186328 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sven Kaufmann vertreten, der früher auch unter dem Namen Donhuysen geführt wurde. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften unterschiedlichster Art sowie weitere wirtschaftliche Aktivitäten im Beteiligungsbereich.
Im Verlauf des langjährigen Insolvenzantragsverfahrens hatte das Insolvenzgericht bereits mit Beschlüssen vom 31.01.2017 und vom 25.01.2019 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen dienten der Sicherung der Vermögenswerte und sollten verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft während der gerichtlichen Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen weiter verschlechtert. Mit Beschluss vom 03.03.2026 wurden diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Ebenfalls mit Beschluss vom 03.03.2026 entschied das Insolvenzgericht, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abzuweisen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne ausreichende Insolvenzmasse kann ein Verfahren nicht eröffnet werden.
Die Abweisung hat zur Folge, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müssen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, die Zustellung der Entscheidung oder deren öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.03.2026 endet das Insolvenzantragsverfahren der Euro Grundinvest Management GmbH unter dem Aktenzeichen 1507 IN 3030 16, sofern innerhalb der gesetzlichen Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird.