Aktenzeichen 3604 IN 5657 25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hands For Hire Berlin UG haftungsbeschränkt hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 entschieden, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 209643 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Ivan Pavlov vertreten. Ein antragstellender Gläubiger hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen schreibt die Insolvenzordnung zwingend vor, den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abzuweisen. Ohne ausreichende Insolvenzmasse kann ein reguläres Verfahren nicht durchgeführt werden.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und damit auch keine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfinden kann. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen müssen. Zugleich kann die Abweisung mangels Masse gesellschaftsrechtliche Folgen nach sich ziehen, etwa im Hinblick auf mögliche registerrechtliche Maßnahmen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Eine einfache E Mail genügt jedoch nicht. Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Insolvenzantragsverfahren abgeschlossen, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt wird.