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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Baublitz Hamza UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3610 IN 2606 25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baublitz Hamza UG haftungsbeschränkt, c o Herrn Liviu Ionut Hamza, Wasserwerkstraße 23 in 13589 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 um 13:40 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 264884 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Liviu Ionut Hamza vertreten. Mit dem Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf den anhängigen Insolvenzantrag, um bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.

Im Mittelpunkt der Anordnung steht das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Damit soll gewährleistet werden, dass einzelne Gläubiger keine einseitigen Vollstreckungsvorteile erlangen und die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewahrt bleibt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind fortan nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern überwacht sie mit dem Ziel, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Zugleich hat er zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf er Sonderkonten eröffnen und führen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm Auskunft über bestehende Konten und Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Drittschuldnern wurde untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden umfassende Einsichts und Prüfungsrechte eingeräumt. Er ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen. Diese Maßnahmen dienen der Transparenz und der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg möglich. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch elektronisch eingereicht werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Maßnahmen befindet sich das Verfahren nun in der Prüfungsphase, in der die wirtschaftliche Lage der Baublitz Hamza UG umfassend analysiert und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewertet werden.

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