Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schubert property GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 406 IN 338/26

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schubert property GmbH, Freudenthal 1 in 08209 Auerbach Vogtland, hat das Amtsgericht Chemnitz am 25. Februar 2026 um 12 Uhr 49 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet .

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33809 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Samuel Schubert, der seinerseits durch den Betreuer Christoph Apitz vertreten wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck, Dürerstraße 15 in 08527 Plauen, bestellt. Zugleich ordnete das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 2 erste Alternative Insolvenzordnung an. Damit ist der Schuldnerin untersagt, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen. Die Verfügungsbefugnis wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen .

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen und insbesondere Forderungen sowie Bankguthaben auf ein für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft haben, dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus ist er befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte bei Behörden, Kreditinstituten und sonstigen Dritten einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Ausgenommen hiervon sind Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft. Zusätzlich wurde eine vorläufige Postsperre gemäß § 99 Insolvenzordnung angeordnet. Eingehende Sendungen sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter auszuhändigen.

Parallel zur Sicherungsanordnung wurde Rechtsanwalt Thomas Beck mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses soll klären, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ob eine Fortführung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat und ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht .

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.

Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 steht die Schubert property GmbH unter umfassender vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt nun vom Ergebnis des beauftragten Gutachtens ab.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Frühstart für Allergiker: Droht 2026 eine besonders heftige Pollensaison?

Next Post

Multi Flex+ : Solide Jahresrendite, aber „Fonds-dachfondsartig“ mit hoher Kostenlast und Rohstoff-/Faktor-Schwerpunkt