Aktenzeichen 506 IN 9/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NRK Rettungsdienst GmbH, Kleiner Werth 37 in 42275 Wuppertal, hat das Amtsgericht Wuppertal am 25. Februar 2026 um 9 Uhr 43 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20876 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sebastian Mzyk vertreten. Mit dem gerichtlichen Beschluss wird das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter vorläufige Kontrolle gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Straße 146 in 42117 Wuppertal, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder unkontrolliert vermindert werden.
Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die NRK Rettungsdienst GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um die Vermögenssubstanz zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal prüft nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten decken kann.