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Vorläufiger Sachwalter für die ppm Fulda Beteiligungs-GmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 93 IN 22/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ppm Fulda Beteiligungs-GmbH, Frankfurter Straße 8 in 36043 Fulda, hat das Amtsgericht Fulda im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens eine vorläufige Anordnung getroffen.

Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Guido Wienzek vertreten. Gemäß § 270a Absatz 1 Insolvenzordnung wurde Rechtsanwalt André Rombach von ROMBACH Rechtsanwälte, Hirschlachufer 11 in 99084 Erfurt, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Mit dieser Entscheidung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich bei der Antragstellerin. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Vermögen weiterhin selbstständig zu verwalten und darüber zu verfügen. Allerdings erfolgt dies unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters, der die wirtschaftlichen Vorgänge überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt.

Die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters ist kennzeichnend für ein Eigenverwaltungsverfahren. Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine Sanierung in eigener Regie durchzuführen, während eine unabhängige Kontrolle durch das Gericht und den Sachwalter sichergestellt ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Fulda, Königstraße 38 in 36037 Fulda, einzulegen.

Mit der Entscheidung vom 23. Februar 2026 wurde der rechtliche Rahmen für eine vorläufige Eigenverwaltung der ppm Fulda Beteiligungs-GmbH geschaffen.

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