Aktenzeichen 507 IN 204 25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sonnborner Baukontor Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Sonnborner Straße 39 in 42327 Wuppertal hat das Amtsgericht Wuppertal den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26139 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Eckhard Idelberger und Andreas Frixe, beide geschäftsansässig in Wuppertal. Der Insolvenzantrag der Schuldnerin war am 9. Oktober 2025 beim Gericht eingegangen.
Mit Beschluss vom 20. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass das Verfahren nicht eröffnet wird. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird, weil selbst die Verfahrenskosten nicht gesichert erscheinen.
Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung regelmäßig mit erheblichen Nachteilen verbunden, da eine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ausbleibt. Zugleich kann die Abweisung für die Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter rechtliche Folgen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf Eintragungen im Handelsregister.
Mit der Entscheidung vom 20. Februar 2026 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal beendet worden.