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Strenge Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der ALBDZ Management GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3605 IN 5252 25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ALBDZ Management GmbH mit Sitz in der Landsberger Allee 394 in 12681 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 23. Februar 2026 um 8 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregister Nummer HRB 263005 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Nusret Tahirovic vertreten . Mit dem Beschluss reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag und stellt das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung unter vorläufigen Schutz.

Zentrale Maßnahme ist das umfassende Verbot von Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin. Sämtliche Maßnahmen einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig gestoppt .

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42 in 10707 Berlin, bestellt . Anders als ein regulärer Insolvenzverwalter übernimmt er zunächst keine vollständige Vertretung der Gesellschaft, sondern kontrolliert und sichert deren Vermögen. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Besonders einschneidend ist die angeordnete Übertragung der Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände auf den vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Gesellschaft selbst ist es untersagt, über ihre Konten oder Forderungen ganz oder teilweise zu verfügen. Holger Neumann ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen .

Darüber hinaus darf der vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen, entweder auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter. Diese Konten müssen den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft über bestehende Konten zu erteilen .

Auch Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft leisten. Sie sind ausdrücklich angewiesen, offene Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten. Dieser wurde zudem beauftragt, die entsprechenden Zustellungen vorzunehmen und die Umsetzung der Anordnung zu dokumentieren .

Um sich ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage zu verschaffen, ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen einschließlich Nebenräumen zu betreten, Unterlagen einzusehen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, vollständige Transparenz herzustellen und sämtliche relevanten Informationen bereitzustellen .

Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss formgerecht eingereicht werden und die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen .

Mit dieser Entscheidung hat das Insolvenzgericht deutliche Leitplanken gesetzt, um das Vermögen der ALBDZ Management GmbH zu sichern und eine geordnete Prüfung der weiteren Verfahrensschritte zu gewährleisten.

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