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Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism konsultiert neue Standards zur Geldwäscheprävention
Nachhaltig positioniert in schwierigem Marktumfeld – Stabilität mit begrenztem Renditepotenzial

Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism konsultiert neue Standards zur Geldwäscheprävention

Tumisu / Pixabay

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat eine Konsultation zu drei technischen Regulierungsstandards gestartet. Ziel ist es, die Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanz- und Nichtfinanzsektor weiter zu konkretisieren. Unternehmen des Privatsektors in Deutschland werden die neuen Regelwerke künftig unmittelbar anwenden müssen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt betroffenen Unternehmen daher ausdrücklich, sich aktiv an den Konsultationen zu beteiligen und Stellungnahmen einzureichen.

Drei zentrale Regulierungsstandards im Fokus

1. Geschäftsbeziehungen und Transaktionen

Der erste Entwurf („Regulatory Technical Standard on criteria for identifying business relationships, occasional and linked transactions and lower thresholds under Article 19(9) AMLR“) präzisiert die Abgrenzung zwischen:

  • dauerhaften Geschäftsbeziehungen

  • gelegentlichen Transaktionen

  • miteinander verbundenen Transaktionen

Darüber hinaus werden Schwellenwerte definiert, die für die geldwäscherechtliche Einordnung maßgeblich sind. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 8. Mai 2026.

2. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)

Ein weiterer Standard („Regulatory Technical Standard on Customer Due Diligence under Article 28(1) AMLR“) konkretisiert die Anwendung der Kundensorgfaltspflichten.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen wie:

  • Welche Informationen müssen Verpflichtete erheben?

  • Welche Unterlagen sind einzuholen und zu prüfen?

  • Welche Prüfintensität ist in unterschiedlichen Risikokonstellationen erforderlich?

Auch hierzu läuft die Konsultation bis zum 8. Mai 2026.

3. Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen

Der dritte Entwurf („Regulatory Technical Standard on pecuniary sanctions, administrative measures and periodic penalty payments under Article 53(10) AMLD6“) befasst sich mit der Bewertung von Pflichtverstößen und der Bemessung von Sanktionen.

Er legt fest:

  • Welche Kriterien bei der Festsetzung von Geldbußen zu berücksichtigen sind

  • Welche verwaltungsrechtlichen Maßnahmen möglich sind

  • Nach welcher Methodik Zwangsgelder berechnet werden

Für diesen Standard gilt eine verkürzte Konsultationsfrist bis einschließlich 9. März 2026.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Die von AMLA entwickelten technischen Regulierungsstandards werden nach ihrer Finalisierung der Europäischen Kommission zur Verabschiedung vorgelegt. Nach Inkrafttreten gelten sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sind für Verpflichtete verbindlich anzuwenden.

Insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Immobilienunternehmen, Güterhändler sowie weitere geldwäscherechtlich Verpflichtete sollten die Entwürfe sorgfältig prüfen. Die Standards könnten erhebliche Auswirkungen auf interne Compliance-Strukturen, Dokumentationspflichten und Risikomanagementsysteme haben.

Öffentliche Anhörung geplant

Ergänzend zur schriftlichen Konsultation plant AMLA eine öffentliche Anhörung am 24. März 2026. Diese wird sich auf die Standards zu Geschäftsbeziehungen sowie zu Kundensorgfaltspflichten konzentrieren. Weitere organisatorische Details sollen auf der Website der Behörde veröffentlicht werden.

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